Räum- und Streupflicht
Die Straßenanlieger (Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter von Gebäuden) sind entsprechend der vom Gemeinderat erlassenen Satzung verpflichtet, die Gehwege bzw. Straßenflächen (z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen) entlang ihrer Grundstücke vom Schnee frei zu räumen und zu bestreuen sowie ganzjährig zu reinigen.
Die genauen Inhalte entnehmen Sie bitte der unten stehenden Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege.
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Fachbereichsleiter FB 2, Bürgerservice, Ordnung und Verkehr