Vorkassengeräte Aus- und Einbau
Werden Stromforderungen über 100 Euro auch nach mehrfacher Anmahnung nicht bezahlt, wird die Sperrung des Stroms angedroht. In diesen Fällen wird ein Vorkassengerät eingebaut, das einen Strombezug nur gegen vorhergehende Bezahlung zulässt. Für die Freigabe des Stroms durch das Vorkassengerät erhalten Sie von der Stadtverwaltung eine Chipkarte, die Sie bei der Stadtkasse Mössingen gegen Bargeld aufladen können. Für diesen Betrag steht Ihnen dann Strom zur Verfügung. Sobald alle Forderungen sowie die Kosten für den Ein- und Ausbau des Gerätes beglichen sind, wird das Vorkassengerät entfernt.