Dienstleistung

Jahresrechnung

Die Jahresrechnung, bestehend aus dem kassenmäßigen Abschluss, Haushaltrechnung und Vermögensrechnung, zeigt den zahlenmäßigen Vollzug des Haushaltsplans. Die Jahresrechnung ist das formale und inhaltliche Gegenstück zum Haushaltsplan. Die Jahresrechnung weist nach, inwieweit der Haushaltsplan eingehalten wurde und stellt das Ergebnis fest (Überschuss oder Fehlbetrag). Der Rechenschaftsbericht verschafft einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr (Planbweichungen, Veränderungen der Rücklagen, Veränderung der Schulden).

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Mitarbeiter
  • stellv. Fachbedienstete für das Finanzwesen, Sachgebietsleiterin Finanzen
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Verfahrensablauf
Die Jahresrechnung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen.

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist öffentlich bekannt zu geben. Danach wird die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht eine Woche öffentlich ausgelegt.