Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und unter Berücksichtigung der Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt als durchschnittliche Lagewerte festgesetzt, wie sie ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse zu erzielen wären. Sie beziehen sich auf unbebaute Grundstücke des vorgegebenen Grundstückstyps und auf die in der Richtwertkarte beispielhaft dargestellten Lagen oder auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischer Eigenschaft.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert.
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Sachgebietsleiterin Baurecht
Die Aufgaben des Gutachterausschusses für das Stadtgebiet Mössingen werden seit dem 01.10.2020 vom "Gemeinsamen Gutachterausschuss Tübingen" übernommen.
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Link zu den Bodenrichtwerten: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de